Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der SAPV
Anspruch auf SAPV haben gesetzlich Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, mit begrenzter Lebenserwartung und einem besonders aufwändigen Versorgungsbedarf. Die Verordnung erfolgt durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.
Ablauf der Versorgung
- Ärztliche Verordnung: Ihre Haus- oder Fachärztin bzw. Ihr Haus- oder Facharzt stellt fest, ob die Voraussetzungen für die SAPV erfüllt sind, und verordnet diese bei Bedarf.
- Kontaktaufnahme: Nach der Verordnung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
- Individuelle Bedarfsanalyse: In einem ausführlichen Gespräch ermitteln wir gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse und erstellen einen maßgeschneiderten Versorgungsplan.
- Koordination der Versorgung: Unser Team koordiniert alle notwendigen Maßnahmen und steht in engem Austausch mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren beteiligten Diensten.
- Kontinuierliche Betreuung: Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und passen die Versorgung flexibel an Ihre aktuellen Bedürfnisse an.


Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige
Angehörige spielen eine zentrale Rolle in der Betreuung und Pflege. Wir bieten Ihnen:
- Psychosoziale Unterstützung: Unsere Fachkräfte stehen Ihnen für Gespräche zur Verfügung, um emotionale Belastungen zu lindern und Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
- Schulungen und Beratung: Wir vermitteln Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Pflege und Betreuung wichtig sind, und beraten Sie zu pflegerischen und medizinischen Themen.
- Entlastungsangebote: Bei Bedarf organisieren wir Entlastungsangebote wie Kurzzeitpflege oder die Unterstützung durch ambulante Hospizdienste, um Ihnen Freiräume zu schaffen.
Unser Ziel ist es, sowohl Patientinnen und Patienten als auch deren Angehörige bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Anliegen jederzeit zu kontaktieren.