Zuweiser

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein wichtiger Bestandteil der palliativen Betreuung von schwerstkranken Patienten, die in ihrer letzten Lebensphase zu Hause oder in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten. Sie wird dann verordnet, wenn die allgemeine ambulante Versorgung nicht ausreicht, um die Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu erhalten.

Zuweiser

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein wichtiger Bestandteil der palliativen Betreuung von schwerstkranken Patienten, die in ihrer letzten Lebensphase zu Hause oder in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten. Sie wird dann verordnet, wenn die allgemeine ambulante Versorgung nicht ausreicht, um die Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu erhalten.

Wer kann SAPV verordnen?

SAPV wird von Ärzten verordnet, die in die Behandlung der Patientin eingebunden sind, in der Regel der Hausarzt oder die Fachärztin (z.B. Onkologen oder Palliativmediziner).
Auch Ärzte im Krankenhaus können die Verordnung ausstellen, wenn absehbar ist, dass der/die Patientin nach der Entlassung eine spezialisierte palliative Betreuung zu
Hause benötigt.

Der Antrag auf SAPV erfolgt über die „Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)“ (Muster 63). 

Wann wird SAPV verordnet?

  • SAPV wird verordnet, wenn eine schwerwiegende, unheilbare Erkrankung vorliegt, die nicht mehr auf Heilung abzielt, sondern auf Linderung von Beschwerden und Verbesserung der Lebensqualität. Typische Indikationen sind:
    • Krebserkrankungen
    • Schwere neurologische Erkrankungen (z.B. Demenz, Multiple Sklerose, ALS)
    • Therapieresistente Organerkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz,  Niereninsuffizienz, Leberzirrhose, COPD)
  • Die Verordnung erfolgt, wenn Patient an starken Symptomen wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit oder Angstzuständen leiden, die eine spezialisierte Behandlung erfordern.

Wie lange kann SAPV in Anspruch genommen werden?

SAPV kann so lange verordnet werden, wie es medizinisch notwendig ist. Es gibt keine festgelegte Dauer; die Versorgung richtet sich nach dem individuellen Krankheitsverlauf und dem Bedarf an palliativer Betreuung.

Die Verordnung erfolgt in der Regel zunächst für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für 7 Tage (Krankenhausarzt) oder 4 Wochen (Haus-oder Facharzt), und wird danach bei Bedarf verlängert. Die Dauer wird immer individuell angepasst, je nach Zustand der Patientin.

Wie lange kann SAPV in Anspruch genommen werden?

SAPV kann so lange verordnet werden, wie es medizinisch notwendig ist. Es gibt keine festgelegte Dauer; die Versorgung richtet sich nach dem individuellen Krankheitsverlauf und dem Bedarf an palliativer Betreuung.

Die Verordnung erfolgt in der Regel zunächst für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für 7 Tage (Krankenhausarzt) oder 4 Wochen (Haus-oder Facharzt), und wird danach bei Bedarf verlängert. Die Dauer wird immer individuell angepasst, je nach Zustand der Patientin.

Was umfasst SAPV?

SAPV bietet eine umfassende medizinische und pflegerische Versorgung durch ein multiprofessionelles spezialisiertes Team aus Palliativärzten, Palliativpflegekräften und weiteren Experten (z.B. Sozialarbeiter, Seelsorger, ambulante Hospizdienste).

Folgende Leistungen sind Teil der SAPV:

  • Symptomkontrolle: z.B. Schmerztherapie, Behandlung von Atemnot, Linderung von Übelkeit und anderen belastenden Symptomen
  • Psychosoziale Unterstützung für die Patientin und die Angehörigen, um mit der belastenden Situation besser umgehen zu können
  • Beratung und Schulung der Angehörigen zur Pflege und Betreuung der Patientin
  • Koordination und Organisation der gesamten Versorgung, inklusive der Zusammenarbeit mit Hausärzten und anderen ambulanten Diensten
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft: Das SAPV-Team steht bei akuten Verschlechterungen oder Krisen rund um die Uhr zur Verfügung.